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13.03.2025

Tabakproduktegesetz: verfassungswidrige Sonderregelung für Zigarillos

Die Annahme der Volksinitiative „Kinder ohne Tabak“ im Februar 2022 markierte einen Paradigmenwechsel: Nicht nur Tabakwerbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet, soll verboten sein, sondern jede Art der Tabakwerbung, die Minderjährige erreicht. Der Nationalrat hat anerkannt, dass damit ein umfassender Werbebegriff notwendig ist. Sein Entscheid beinhaltet die wichtigsten Elemente einer wirksamen Werbeeinschränkung. Lücken lässt er aber beim Sponsoring und den Zigarillos. 

«Wir begrüssen es, dass der Nationalrat anerkennt, dass Volksentscheide in unserer Demokratie Konsequenzen haben müssen. Damit sind wir in der verfassungskonformen Umsetzung der Initiative einen Schritt weiter», kommentiert Hans Stöckli, Präsident des Vereins Kinder ohne Tabak, den Entscheid des Nationalrats. 

Verkaufsförderung im öffentlichen Raum und Sponsoring 

Mit dem heutigen Entscheid konnte sich der Rat zu einem Kompromiss durchringen, der mobiles Verkaufspersonal und Sponsoring weiterhin zulässt, aber gleichzeitig sicherstellt, dass Kinder und Jugendliche nicht erreicht werden. Die Trägerschaft hätte sich hier eine konsequentere Umsetzung gemäss dem Vorschlag des Bundesrats gewünscht, begrüsst aber, dass der Nationalrat damit anerkennt, dass auch diese Elemente Teil der Verfassungsänderung sind. 

Presse und Internet 

Während der Nationalrat bei den Bestimmungen zur Tabakwerbung im Internet die Verfassung respektiert, hat er bei der Presse weniger konsequent entschieden. Im Gegensatz zum Ständerat möchte er diverse Pressetitel von der Umsetzung ausnehmen. 

Verfassungswidrige Ausnahme bei Zigarillos und Zigarren 

Bisher wollte eine Minderheit Zigarillos und Zigarren ganz von der Umsetzung der Volksinitiative ausnehmen. Nachdem sie damit in beiden Räten keine Mehrheit fanden, haben sie es nun mit einer alten Formulierung aus dem bisherigen Gesetz versucht, die in der Praxis wirkungslos war. Dieser Vorschlag fand im Nationalrat eine Mehrheit. Der Konsum dieser Produkte nimmt bei Jugendlichen zu und es ist juristisch nicht begründbar, weshalb mit Zigarren und Zigarillos einzelne Tabakprodukte von den gesetzlichen Bestimmungen ausgenommen werden sollen. 

Kein Sponsoring an Festivals, zu denen Minderjährige Zugang haben 

Auch beim Sponsoring stellt sich der Nationalrat in einem zentralen Element gegen den Volkswillen: Er befürwortet, dass Tabakfirmen Anlässe sponsern können, die von Minderjährigen besucht werden. Der Trägerverein fordert, dass bei der Umsetzung gewährleistet wird, dass Jugendliche weder durch Nennung der Sponsoren noch durch Events erreicht werden. 

Es liegt nun am Ständerat, im Sinne des Volkes seinen Widerstand gegen eine verfassungskonforme Umsetzung beim Verkaufspersonal aufzugeben und umgekehrt an seiner Position bei Zigarren und Zigarillos festzuhalten.

 

Kontakt

Hans Stöckli, Präsident des Trägervereins, hans.stoeckli52@bluewin.ch, 079 770 83 58 
Reto Wiesli, Sekretär des Trägervereins, reto.wiesli@hausaerzteschweiz.ch, 031 508 36 10 
Sandra Hügli, mfe - Haus- und Kinderärzte Schweiz, sandra.huegli@hausaerzteschweiz.ch, 078 920 24 05 
Markus Ossola, Krebsliga Schweiz, media@krebsliga.ch, 031 389 93 31
Claudia Künzli, Lungenliga Schweiz, c.kuenzli@lung.ch, 031 378 20 57
Markus Meury, Sucht Schweiz, mmeury@suchtschweiz.ch, 021 321 29 63

www.kinderohnetabak.ch
 

Medienmitteilung 13.03.2025

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Geschäftsstelle
Lungenliga Schweiz

  • Sägestrasse 79
    3098 Köniz
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