Reisen gut planen
Mit einer sorgfältigen Vorbereitung können auch Menschen mit Lungen- und Atemwegserkrankungen längere Reisen unternehmen. Erfahren Sie, was Sie bei der Vorbereitung, bei einem Flug und in den Ferien beachten sollten.
Leiden Sie an einer Lungen- oder Atemwegserkrankung und möchten verreisen? Dann besprechen Sie Ihre Pläne vorgängig mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Auch die Beraterinnen und Berater Ihrer kantonalen Lungenliga unterstützen Sie gerne bei der Ferienplanung und informieren Sie über die Vermietung von kompakten Feriengeräten.
Dabei sollten Sie die folgenden Fragen berücksichtigen:
- An welchen Symptomen leiden Sie aktuell? Wie ist Ihre körperliche Belastbarkeit? Haben Sie vor Kurzem Verschlechterungen erlitten? Müssen Sie ihre Behandlung (Medikamente, Sauerstoff) für die Reise anpassen? Benötigen Sie zusätzliche Geräte (z.B. Adapter, Wechselrichter etc.), um die Therapie in den Ferien sicherstellen zu können?
- Logistische Aspekte der Reise: Wie oft und wie lange fliegen Sie? Fliegen Sie tagsüber oder nachts? Wie sind Luftqualität und Höhenlage am Zielort? Wie gut ist die medizinische Versorgung vor Ort?
Asthma
- Stellen Sie vor einer Reise sicher, dass ihr Asthma gut kontrolliert ist. Frischen Sie gegebenenfalls Ihre Inhalationstechnik auf.
- Leiden Sie an schwerem Asthma, ist es sinnvoll, wenn Sie Kopien ihres Asthma-Therapieplans und/oder wichtige ärztliche Bescheinigungen mitnehmen.
- Packen Sie etwas mehr Medikamente ein, als sie benötigen, falls sich die Reise verlängert.
- Führen Sie alle Medikamente und Inhalierhilfen sowie eine ärztliche Bescheinigung dafür im Handgepäck mit. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Medikamente auch beim Verlust von Gepäckstücken bei sich haben.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Notfallmedikamente jederzeit griffbereit sind.
- Treten während eines Flugs Symptome auf und lassen diese trotz der Inhalation nicht nach oder treten nach kurzer Zeit wieder auf, sollten Sie das Flugpersonal informieren.
- Stehen Sie insbesondere bei längeren Flügen regelmässig auf und bewegen Sie sich.
- Verzichten Sie während des Flugs auf Alkohol und Beruhigungsmittel.
- Leiden Sie an Lebensmittelallergien, sollten Sie die Fluggesellschaft vorgängig informieren und gegebenenfalls während des
- Planen Sie die Zeitverschiebung mit ein: Passen Sie die Medikamenteneinnahme an und nehmen Sie sich genügend Zeit für die Erholung.
- Lungenkrankheiten können das Risiko, einen Tauchunfall zu erleiden, erhöhen. Für Personen mit kontrolliertem Asthma ist Tauchen unter gewissen Umständen möglich. Ob Sie tauchen dürfen, sollten Sie vor Antritt der Reise mittels einer ärztlichen Tauchtauglichkeits-Untersuchung abklären. Personen mit nicht kontrolliertem Asthma sind generell nicht tauchtauglich, da das Risiko für einen Tauchunfall aufgrund eines Asthmaanfalls zu gross ist. Auch Kinder mit Asthma und Personen, deren Asthma teilweise kontrolliert ist oder durch Kälte ausgelöst wird, sollten auf Tauchgänge verzichten.
Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
- Verbessern Sie ihren Gesundheitszustand vor der Reise so gut wie möglich. Streben Sie wenn möglich einen Rauchstopp an und frischen Sie Ihre Inhalationstechnik auf.
- Klären Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ab, ob Sie während des Flugs auf zusätzlichen Sauerstoff angewiesen sind.
- Organisieren Sie entsprechende Geräte, wenn Sie auf zusätzlichen Sauerstoff angewiesen sind.
- Es gibt kleine, mobile Konzentratoren, die nur wenige Kilogramm wiegen und mit Akkus betrieben sind. Viele kantonale Lungenligen vermieten diese Geräte speziell für die Ferien. Mobile Konzentratoren lassen sich leicht mitführen und können via Netzstecker betrieben oder aufgeladen werden. Sie dürfen in der Regel bei Flugreisen mitgeführt und eingesetzt werden, wenn Ihre Pneumologin / Ihr Pneumologe rund vier Wochen vorher ein Formular der Fluglinie ausfüllt. Dieses ist auf der Internetseite der Fluggesellschaften oder im Reisebüro erhältlich. Mit Ersatz-Akkus lässt sich so eine Reisezeit von bis zu acht Stunden überbrücken, danach braucht es je nach Zieldestination einen Adapter. Eine Einschränkung gibt es bei den ganz kleinen Konzentratoren in der Nacht: Diese geben nur Sauerstoff nur ab, wenn man einatmet. Da man im Schlaf oft so oberflächlich atmet, dass der kleine mobile Konzentrator das Einatmen nicht wahrnimmt, kann man sie nachts nicht als Ersatz für einen grossen stationären Konzentrator brauchen. Bei grösseren mobilen Konzentratoren ist dies jedoch möglich.
- Flüssigsauerstoff besitzt den Vorteil, dass die Betroffenen damit selbst kleine, transportable Einheiten füllen können, mit denen sie bis zu acht Stunden mobil sind. Die meisten Fluggesellschaften erlauben jedoch keine tragbaren Flüssigsauerstofftanks oder eigene Sauerstofflaschen an Bord, sondern stellen diese für einen Aufpreis zur Verfügung. Es lohnt sich, die geltende Regelung früh genug abzuklären.
- Leiden Sie an einer schweren COPD, ist es sinnvoll, wenn Sie Ihren COPD-Therapieplan und/oder wichtige ärztliche Bescheinigungen mitnehmen.
- Packen Sie etwas mehr Medikamente ein, als sie benötigen, falls sich die Reise verlängert.
- Führen Sie alle Medikamente und Inhalierhilfen sowie eine ärztliche Bescheinigung dafür im Handgepäck mit. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Medikamente auch beim Verlust von Gepäckstücken bei sich haben.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Notfallmedikamente jederzeit griffbereit sind.
- Stehen Sie insbesondere bei längeren Flügen regelmässig auf und bewegen Sie sich.
- Verzichten Sie während des Flugs auf Alkohol und Beruhigungsmittel.
- Planen Sie die Zeitverschiebung mit ein: Passen Sie die Medikamenteneinnahme an und nehmen Sie sich genügend Zeit für die Erholung.
- Haben Sie kürzlich eine Verschlechterung ihrer Krankheit erlitten, sollten Sie nach Möglichkeit nicht fliegen, bis sich Ihr Zustand stabilisiert hat.
- Verschlechtert sich Ihr Zustand während des Fluges, ist vor dem Rückflug eine ärztliche Abklärung sinnvoll.
- Lungenkrankheiten können das Risiko, einen Tauchunfall zu erleiden, erhöhen. Grundsätzlich sollten Personen mit COPD auf Tauchgänge verzichten.
Schlafapnoe
- Besorgen Sie bei Ihrer kantonalen Lungenliga oder Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt einen Zollbrief, welcher bestätigt, dass es sich beim CPAP-Gerät um ein ärztlich verordnetes Therapiegerät für ein medizinisches Leiden handelt.
- Nehmen Sie – falls die Fluggesellschaft dies erlaubt – Ihr CPAP-Gerät im Handgepäck mit.
- Klären Sie vorgängig mit der Fluggesellschaft ab, ob die Anwendung des CPAP-Geräts in der Kabine erlaubt ist. Eine einzelne Nacht ohne CPAP-Gerät, beispielsweise auf einem Langstreckenflug, stellt jedoch in der Regel kein Problem dar.
- Die Geräte, welche die kantonalen Lungenligen abgeben, kompensieren Höhenunterschiede automatisch. Prüfen Sie, ob Ihr Gerät über einen Flugmodus verfügt und schalten Sie diesen – falls vorhanden – ein.
- Verzichten Sie während des Flugs auf Alkohol und Beruhigungsmittel.
- Stehen Sie insbesondere bei längeren Flügen regelmässig auf und bewegen Sie sich.
- Planen Sie die Zeitverschiebung mit ein. Nehmen Sie sich genügend Zeit für die Erholung und fahren Sie nicht, wenn Sie müde und schläfrig sind.
- Prüfen Sie, ob Sie am Zielort einen Adapter für den Betrieb des CPAP-Geräts benötigen.
- Für den Betrieb eines elektrischen Geräts über Batterie, zum Beispiel in einem Camper, LKW oder auf dem Schiff, benötigen Sie einen geeigneten Wechselrichter (DC/AC-Wandler) mit einer Dauernennleistung von 300 W und einer Höchstleistung von 500 W. Übernachten Sie im Camper oder LKW, sollten Sie zudem eine Ersatzbatterie besorgen, da der Betrieb des CPAP-Geräts dazu führen kann, dass sich die Hauptbatterie entlädt. Empfehlenswert sind Deep-Cycle-Batterien, wie sie in Geländewagen und Booten gebraucht werden, oder eine Solarbatterie.
Checklisten
Haben Sie für Ihre Reise an alles gedacht? Laden Sie unsere praktische Checkliste herunter.
Weiterführende Links
Wir haben für Sie weitere nützliche Links für Ihre Reisevorbereitung zusammengestellt.
Die Europäische Lungenstiftung (European Lung Foundation) führt auf ihrer Website eine Datenbank, in welcher die Sauerstoffregelungen der Fluglinien sowie die Kontaktdaten aufgeführt werden.
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Die EFA (European Federation of Allergy an Airways Diseases Patients’ Associations) bietet auf ihrer Seite Informationen zu Flugreisen mit Sauerstoff (auf Englisch)
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Die Stiftung «Claire & George» unterstützt Menschen mit Behinderungen bei der Auswahl und der Buchung des Urlaubs in der Schweiz und vermittelt Spitexleistungen in Hotels.
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Reiselustige finden auf der Website von Schweiz Tourismus einige Angebote und Informationen zum Reisen mit Behinderung
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